Es kommt zwar nicht oft vor, doch ab und an findet man tatsächlich ein verlorenes iPhone auf der Straße. Ehrliche Finder bringen es natürlich zum Fundbüro, um dem eigentlichen Eigentümer eine Freude zu bereiten. Außerdem kann man mit dem Smartphone so oder so nicht viel anfangen, aber dazu später mehr. Auch kann es vorkommen, dass sich gar keiner meldet, doch was passiert dann? Das Gesetz ist in solch einem Fall klar geregelt: Der Paragraf 973 besagt, dass der Finder nach sechs Monaten nach der Abgabe zum neuen Besitzer wird. Dies gilt grundsätzlich für alle Gegenstände, so auch für Smartphones. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn sich der frühere Eigentümer später noch meldet. So gut es bis jetzt auch klingt, in Wahrheit ist es ein kleiner Fluch.
„Mein iPhone suchen“ als Spielverderber
Apple hat sich in den letzten Jahren Gedanken über die Sicherheit gemacht. Diese hat man aber freilich nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis umgesetzt. Mit iOS 7 wurde zum Beispiel die Aktivierungssperre eingeführt, die in „Mein iPhone suchen“ aktiviert ist. Für den unter Umständen neuen Besitzer wird genau diese zum Verhängnis, denn sie verhindert einen Reset beziehungsweise eine Rücksetzung in den Werkszustand. Stattdessen muss die Apple ID inklusive Passwort vom vorherigen Eigentümer eingegeben werden. Diese hat man aber natürlich nicht, sodass das iPhone schlicht und ergreifend unbrauchbar ist. Doch welche Rechte hat man nun? Muss einem Apple in solch einer Situation helfen?
Fall landete vor Gericht
Genau solch ein Problem hatte ein Münchner. Er fand im Straßengraben ein iPhone, übergab es dem Fundbüro und wurde nach der Ablauffrist zum neuen Besitzer. Aufgrund der aktiven Aktivierungssperre konnte er es aber nicht nutzen, er wandte sich an Apple. Das Ergebnis fiel jedoch ernüchternd aus, aufgrund von Datenschutzgründen verweigerte der Konzern jegliche Hilfe. Im Anschluss daran hat der Münchner eine Klage gegen das Unternehmen gestartet, am Ende aber erneut den Kürzeren gezogen. Das Gericht fand nämlich die Aussagen der Weltfirma überzeugender, der Finder hat zwar legal die Rechte am Smartphone erhalten, allerdings nicht im entsperrten, sondern im gesperrten Zustand. Also so, wie er es gefunden hat. Mit Glück ist das iPhone ohne Aktivierungssperre versehen, mit Pech ist diese eingeschaltet.
Die Möglichkeiten für den neuen Besitzer
Die Optionen sind tatsächlich stark begrenzt. Fakt ist aber, dass iPhone-Finder kein Recht auf die Hilfe von Apple haben. Ärgerlich, doch zumindest bleibt noch der Verkauf im Internet. Wichtig: Bietet man das gesperrte Smartphone auf eBay oder einer anderen Plattform an, dann muss es eindeutig als unbrauchbares iPhone gekennzeichnet sein. Des Weiteren ist die Mitgabe einer Bestätigung des Eigentums wichtig, um Anzeigen wegen Hehlerei vorzubeugen. Diese bestätigt einfach, dass ihr trotz fehlender Apple ID rechtmäßige Besitzer seit. Mehr Möglichkeiten gibt es auch schon gar nicht mehr, also entweder behält man es als Erinnerung für sich oder man stellt es im Vergleich zu einem funktionierenden Gerät zu einem wesentlich günstigeren Preis im Internet ein.