Ein defektes iPhone ist immer ein Problem, es schmerzt jedoch weniger, wenn Apple den Schaden kostenlos repariert. Die wichtigste Frage dabei ist, wann beziehungsweise welche Defekte ohne Kosten für den Nutzer der Hersteller wieder instand setzt. Klar, die Garantie deckt einige Dinge ab, doch das gilt noch lange nicht für alle Schäden. Wie sieht es zum Beispiel bei einem gesprungenen Display oder einer nicht mehr funktionstüchtigen Kamera aus? Muss der Käufer selbst in die Tasche greifen oder steht Apple in der Verpflichtung? Ein nun aufgetauchtes Dokument, welches eigentlich nur für Apple-Mitarbeiter ist, zeigt, wann die Garantie greift und wann nicht. Und selbst wenn man kein iPhone hat, spannend ist es auch in Bezug auf andere Hersteller.
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
iPhone-Nutzer wissen, dass der kalifornische Konzern eine einjährige Garantie vergibt. Entdeckt man also einen Defekt am Smartphone, dann kann man sich direkt mit Apple in Verbindung setzen. Bei der Gewährleistung sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Tritt ein Fehler in den ersten 6 Monaten auf, dann steht der Verkäufer (zum Beispiel die Telekom oder Apple selbst) in der Beweispflicht. Nach dieser Zeit überträgt es sich auf den Käufer, er muss also beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an da war. Die Garantie ist übrigens vom Hersteller eine freiwillige Sache, die Gewährleistung wiederum ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgendes wird kostenlos repariert
– Haarrisse im Bildschirm und ähnliche Schäden
– Eine Verschiebung des Schaumpolsters, welcher in der Frontkamera steckt
– Pixelfehler
– Staub, welcher sich unter dem Display ansammelt
Laut dem Dokument werden diese Schäden auch dann behoben, wenn das iPhone noch weitere Defekte hat. Dazu zählen zum Beispiel Flüssigkeitsschäden.
Folgendes wird nur auf eure Kosten repariert
– Korrosion
– Brüche im LCD-Panel (befindet sich unter dem Glas)
– Flüssigkeitsschäden
– Defekte an der Hardware beziehungsweise am Gehäuse, welche durch einen Sturz entstanden sind
– Eine nicht mehr funktionstüchtige Kamera, die aufgrund eines Lasers beschädigt wurde
– Risse im Glas
– Defekte Anschlüsse, welche aufgrund von Beschädigung nicht mehr funktionieren
Wie ist der Schaden entstanden?
Das A und O ist immer die Frage, wie es zu dem Defekt kam. Ist man selber der Verursacher, dann übernimmt Apple in der Regel keine Reparatur. Handelt es sich um einen Produktionsfehler, dann muss der Hersteller grundsätzlich innerhalb der Garantiezeit kostenlos nachbessern. Sollte das iPhone selbst geöffnet oder verändert worden sein, wird Apple ebenfalls ablehnen (verständlicherweise). Zu guter Letzt sind auch unautorisierte Werkstätten ein Grund, wieso der Konzern keine kostenlose Reparatur durchgeführt. Man weiß nämlich nicht, wie diese ihre Arbeit verrichten und ob alle Schritte so wie vorgeschrieben durchgeführt werden.
Wasserschäden sind eine Frage des Apple-Mitarbeiters
Das Dokument geht in einem Unterkapitel näher darauf ein, wie mit Wasserschäden umgegangen werden muss. Zunächst ist eine gründliche Untersuchung (intern und extern) dran. Sollten Hinweise entdeckt werden, dann kann der Mitarbeiter eine kostenfreie Reparatur ablehnen. Es gibt jedoch einen Handlungsspielraum, sodass trotz eines leichten Wasserschadens ausgetauscht wird. Unterm Strich kommt es also auch auf den Mitarbeiter an, ob eine kostenlose Reparatur erfolgt oder nicht.